Beschluss (deutsches Recht)

Der Beschluss ist eine Form der gerichtlichen Entscheidung, bei der in der Regel keine mündliche Verhandlung vorgeschrieben ist oder die einzelne Verfahrensfragen betrifft und gegen die das Rechtsmittel der Beschwerde eingelegt werden kann. Ein Beschluss ist in der Regel eine Entscheidung nach Aktenlage. Er kann durch einen einzelnen Richter, einen aus mehreren Richtern bestehenden Spruchkörper oder durch einen Rechtspfleger ergehen. Im vorläufigen Rechtsschutz kann ein Hängebeschluss ergehen.


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